FON baut weltweit darauf auf, dass User einen FON WLAN Access Point einsetzen, der einerseits den Betrieb eines privaten WLAN ermöglicht, andererseits aber über denselben Internetanschluss auch ein öffentliches WLAN Netz zur Verfügung stellt. Das besondere dabei ist, dass alle diese FON Hotspots weltweit "geroamt" werden können. Das Oberlandgericht Köln (OLG) hat in einem kürzlichen Entscheid festgehalten, auf Klage eines kleineren DSL-Anbieters, dass die Nutzung eines DSL Flatrate Anschlusses zum Betrieb eines FON Access Points unlauter im Sinne des Wettbewerbs und damit schädigend für den Provider sei. Entscheidend war dabei, dass FON teilweise Entgelt für die Nutzung eines FON Access Points nutzt. Ob es nun auch unlauter und damit schädigend ist, seinen Access Point kostenlos mit Freunden zu teilen, wurde im Urteil nicht behandelt. Nachzulesen hier: