Den Inhabern von Urheberrechten soll künftig ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider (ISPs) zustehen. Mit einem entsprechenden Beschluss forderte die Justizministerkonferenz, die vergangene Woche in Celle stattfand, die Bundesregierung zu einem Gesetzesvorschlag auf. Bisher musste bei den Staatsanwaltschaften für gegen 100000 Gesuchen pro Jahr unter strafrechtlichem Titel IP-Nummern von Providern herausverlangt werden, die dann meist nur der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen der Kläger genutzt wurden. Die Forderung ist jedoch umstritten: Einerseits muss einer IP nicht zwingend hoher Beweiswert zukommen, andererseits handelt es sich dabei um Verbindungsdaten welche bisher nur wegen schweren Straftaten herausgegeben werden dürfen, Urheberrechtsverletzungen sind jedoch keine schweren Straftaten. Mehr Ausführungen inkl. Links zu Gerichtsentscheiden bei domain-recht.de.