23.12.2007
Informationsquelle
gesetze recht
23.12.2007, Providerliste Admin
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Kommentare
2 Kommentare bislang.
Verrückt, am 24.12.2007:
Ein Richter der sich soetwas einfällen lässt ist verrückt. Es steht jedem Schweizer frei was er ansehen möchte und was nicht. Ich lasse mich nicht bevormunden und zensieren wie in China
überlegend, am 25.12.2007:
es ist zwar doof aber je nachdem was sie da ausstellen sollte es schon verboten werden. wenn z.B. jemand ein Buch ins Internet stellt welches erst in einigen Monaten herauskommt, sollte es verboten werden.