In Deutschland wird anlässlich von Fällen über eine Abhörung von Internet Telefonaten an der Quelle, sprich durch Installation eines Überwachungsprogrammes auf dem Zielrechner von Verdächtigen, debatiert ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht. Während die einen sagen, dass dies zulässig ist, da lediglich der Telekommunikationsverkehr abgehört und nicht weitere Daten des Rechners ausspioniert werden, argumentieren die Anderen damit, dass der Eingriff der das Überwachen des Internet Telefonie Verkehrs ab der Quelle erst möglich macht, sprich die Installation des Überwachungsprogrammes, rechtlich nicht abgedeckt sei...mehr Infos und Referenzen/Links bei Heise Online.