Seit dem 13. September 2003 hat Deutschland ein neues Urheberrecht. Die NZZ meint dazu folgendes (Quelle: http://www.nzz.ch/2003/09/19/em/page-article93QJM.html ): "Mit dem neuen Gesetz werden auch «technische Massnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes» geschützt. «Die Umgehung von Kopierschutzsystemen ist verboten», jubiliert Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Auch «Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck» seien nicht mehr erlaubt. Gleiches gelte für die Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie die «Kontrollsysteme zur digitalen Rechteverwaltung» ausgehebelt werden können. Die Musik- und Filmindustrie hat ihrer Ansicht nach damit endlich das Schwert in der Hand, um gegen das freizügige Treiben in Online-Tauschbörsen vorzugehen. Sie wird - ähnlich wie in den USA, wo das Pendant zur deutschen Regelung in Form der Digital Millennium Copyright Act schon seit einigen Jahren in Kraft ist - künftig Kinder wie Greise zivilrechtlich mit Klagen überziehen.
Ein Stein vom Herzen fällt Gebhardt auch, weil auf Drängen des Bundesrats in die vom Parlament eigentlich schon abgesegnete Novelle des deutschen Urheberrechtsgesetzes noch eine umstrittene Klausel aufgenommen wurde. Sie macht Privatkopien «aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen» illegal. Die Bestimmungen zum privaten Kopieren sind allerdings widersprüchlich: Einerseits postuliert das Gesetz ausdrücklich das Recht darauf; andererseits stellt es das Knacken von Kopierschutzmechanismen selbst dann unter Strafe, wenn dies zu dem alleinigen Zweck geschieht, eine Privatkopie anzufertigen. (...)".