Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hat vor dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 19. Februar 2004 – I ZR 82/01) eine Niederlage erlitten. Wie in den Vorinstanzen scheiterte er auch höchstrichterlich mit der Forderung, die DENIC als Registrierungsstelle solle die Domain kurt-biedenkopf.de "sperren" und so verhindern, dass diese Domain jemals wieder für irgendjemanden (einschließlich Biedenkopf selbst) registriert werden kann.