Preis-Irrtum rechtfertigt keinen Auktionsabbruch

23.12.2004 Informationsquelle

Wie Heise Online ein Urteil des Landgerichtes Coburg zitiert, kann eine Auktion auf eBay nach Abschluss nicht mit der Begründung abgebrochen werden, man habe sich beim Einstellen des Artikels im Preis geirrt. Konkret ging es um ein Schmuckstück, welches für 400 Euro das höchste Gebot erhielt, der Einsteller wollte jedoch 20'000 Euro und verweigerte dann die Herausgabe mit Begründung er habe sich im Preis geirrt.

23.12.2004, Providerliste Admin