In der Schweiz werden ab Anfang des nächsten Jahres elektronische Signaturen den handschriftliche Unterschriften gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch durch die Technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt.