16.08.2022
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iPhone 13 Pro: Dual-SIM-Funktion mit eSIM spart auf Reisen Roaming-Gebühren
Zum 1. Juli 2022 ist die Neufassung der EU-Roaming-Richtlinie (EU2022/612) in Kraft getreten. Diese schreibt vor, dass Telefonate und der Versand von Mitteilungen innerhalb anderer Staaten der Union exakt so viel wie im Heimatland kosten müssen. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Kommunikationen - also z.B. für Telefonate aus dem Urlaub nach Hause. Nutzer sollen zudem von denselben Funktionen wie im Heimatland profitieren, so dies technisch möglich ist. Wer zu Hause für 5G zahlt, soll es beispielsweise auch unterwegs nutzen können. Hohe Roaming-Gebühren sollen auf diese Weise vermieden werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Und außerhalb der EU drohen die Entgelte in jedem Fall. Helfen kann die Dual-SIM-Funktion, über die das iPhone 13 Pro (sowie die weiteren Modelle der Linie) verfügt.
Roaming-Kostenfallen innerhalb der EU und in den mit der Union verbundenen Gebieten
Einige eigentlich zur EU zählenden Gebiete sind von der neuen Verordnung ausgenommen, weshalb hier Roaming-Gebühren drohen. Namentlich handelt es sich um:
- San Marino
- die Kanalinseln
- die Isle of Man
- Vatikanstadt
- Gibraltar
- Überseegebiete
Als die erste Fassung der Roaming-Verordnung in Kraft trat, war Großbritannien zudem noch Mitglied der EU. Dies hat sich inzwischen bekanntlich geändert, weshalb England, Schottland, Wales und Nordirland ebenfalls zu Kostenfallen werden können. Gleiches gilt für Schiffe, die generell von der Verordnung ausgenommen sind. Hier drohen für Telefonate sogar Preise von bis zu fünf Euro pro Minute. Zwangsläufig ist dies jedoch nicht der Fall. Es steht den Anbietern frei, auf entsprechende Preiserhöhungen zu verzichten.
Mit Dual-SIM vor der Kostenfalle der Roaming-Gebühren schützen
Wer in jedem Fall vor den Gebühren sicher sein möchte, braucht einen Mobilfunktarif, der diese Entgelte ausschließt. Es kann sich um ein Angebot eines Providers handeln, der vor Ort aktiv ist - oder um eine Offerte des heimischen Anbieters. Ein zweites Smartphone wäre eine Lösung, aber zugleich auch sehr unpraktisch. Wer ein Apple-Gerät nutzt, müsste beispielsweise noch einmal das nötige iPhone 13 Zubehör erwerben.
Sinnvoller ist die eingangs erwähnte Dual-SIM-Funktion. Ein Telefon kann in diesem Fall zwei unterschiedliche Tarife (mit getrennten Nummern) nutzen. Möglich ist es also, die eigentliche SIM weiter zu verwenden und sich eine zusätzliche zu sichern, die mit einem Vertrag ausgestattet ist, der vor Roaming-Gebühren schützt. Die iPhone 13-Familie bietet hierfür die Kombination aus einer Nano- und einer eSIM oder den Einsatz von zwei eSIMs. Im letzten Fall ist nicht einmal eine physische Karte notwendig. Der Tarif wird über das Scannen eines QR-Codes hinzugefügt, den der Mobilfunk-Provider bereitstellt. Die eSIM-Variante hat den Vorteil, dass ein Tarif bei Bedarf schnell, einfach und ohne Zusatzkosten getauscht werden kann.
Auch in anderen Situationen nützlich
Die Dual-SIM-Funktion ist nicht nur als Schutzmaßnahme gegen hohe Roaming-Gebühren hilfreich. Sie ermöglicht es ebenfalls, eine private und eine geschäftliche Telefonnummer zu haben, ohne zwei Smartphones mitführen zu müssen. Werden mehrere Nutzer auf einem Gerät eingerichtet, kann jeder einen eigenen Tarif nutzen. Als Beispiel: Zweitgeräte werden oft an Kinder und Jugendliche weitergereicht, die z.B. auf Klassenfahrt fahren. Mit der Dual-SIM-Funktion können sie einen Prepaid-Tarif erhalten, damit das Telefon wirklich nur für Notfälle verwendet wird.
16.08.2022, Providerliste Admin
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